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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt

Anwaltskanzlei B. Gerhard-Hentschel

Schwarzwaldstraße 139
76532 Baden-Baden

Telefon: 07221/399350
FAX: 07221/399351
Email: info@ra-gerhard.de
Webseite: www.ra-gerhard.de
Fachanwalt für:
  • Familienrecht
Tätigkeitsschwerpunkt:
  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
Als Fachanwältin für Familienrecht berate und vertrete ich Sie in allen familienrechtlichen Fragen von der Eheschließung bis zur der Zeit nach der Ehescheidung.

Die schwierige Situation bei dem Auseinanderbrechen der Familie macht eine umsichtige Vertretung erforderlich, die auf den konkreten Einzelfall ausgerichtet ist. Avisiert werden stets wirtschaftlich sinnvolle Vereinbarungen, denn auch eine Ehescheidung muss nicht zu einem Rosenkrieg werden. Insbesondere mit Blick auf gemeinsame Kinder haben einvernehmliche Regelungen stets den Vorteil, die Kommunikation der Eltern nicht unnötig zu belasten. Aber auch ohne Kinder ist eine anstehende Scheidung weniger belastend, wenn man sich über die reglungsbedürftigen Fragen vorab einigen kann.

Nur wo einvernehmliche Regelungen durch eine Seite blockiert werden, bedarf es in den Bereichen Unterhalt, Zugewinn und Vermögensauseinandersetzung der Einschaltung des Gerichts. Soweit dies erforderlich ist, werden auch gerichtliche Auseinandersetzungen engagiert betrieben.

Auch bei einer Trennung und Scheidung verbleibt es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge. Nur wenn eine Kommunikation nicht möglich ist, bedarf es der gerichtlichen Entscheidung über die elterliche Sorge oder über den Umgang mit den Kindern. Hier ist es bei der Beratung wichtig, die Bedürfnisse der Kinder im Auge zu behalten.

Können die Fragen über den Unterhalt, den Zugewinn, die Vermögensauseinandersetzung, den Versorgungsausgleich und die Belange der gemeinsamen Kinder vorab gütlich geregelt werden, ist die Scheidung, die durch das Gericht geregelt wird und bei der es für den Antragsteller einer anwaltlichen Vertretung bedarf, deutlich weniger belastend.

Viele Probleme lassen sich bereits vor dem Eintritt einer kritischen Situation mit einem Ehevertrag lösen, soweit dieser die erforderlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen erfüllt. Aber auch nach der Trennung kann zur Vorbereitung der Scheidung ein Ehevertrag geschlossen werden, in dem Unterhalt, Zugewinn und Vermögensauseinandersetzung und Versorgungsausgleich geregelt werden.

Vor Gericht muss sodann lediglich noch die Ehescheidung beantragt werden.

Im Zusammenhang mit der Ehescheidung entscheidet das Gericht lediglich über den Ausgleich der Rentenanwartschften, d.h. den Versorgungsausgleich. Alle anderen Punkte werden durch das Gericht nur gereglet, wenn ein gesonderter Antrag gestellt wird.

Häufig führt das Scheitern der Familie auch zu finanziellen Nöten. Hier erhalten Sie eine Beratung über die Möglichleiten der staatlichen Unterstützung. Auch bei der Überprüfung von Bescheide finden Sie meine Unterstützung.

Bei einer Trennung bedarf es auch häufig der erbrechtlichen Beratung und der Unterstützung bei der Gestaltung der Testamente. Auch hier werden Sie kompetent unterstützt.