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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt

Rechtsanwalt Sven Reissenberger

Ostenhellweg 53
44135 Dortmund

Telefon: +49231579500
FAX: +49231573166
Email: kanzlei@reissenberger.com
Webseite: www.reissenberger.com
Fachanwalt für:
Tätigkeitsschwerpunkt:
  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Mietrecht
  • Sozialrecht

Rechtsanwalt Sven Reissenberger betreibt seit 1996 seine zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei in zentraler Lage am Ostenhellweg 53 in der Fußgängerzone in Dortmund-Mitte. Das Landgericht Dortmund, das Amtsgericht Dortmund sowie auch das Arbeitsgericht Dortmund und das Sozialgericht Dortmund sind von der Kanzlei in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar. Parkmöglichkeiten bestehen in der Näheren Umgebung der Kanzlei, insbesondere am Ostwall, in der Kaiserstraße, in der Gerichtsstraße, Auf dem Brand und Neben dem Brand, in der Viktoriastraße, am Schwanenwall, in der Schwanenstraße, in der Olpe sowie in den zahlreichen Tiefgaragen und Parkhäusern der Innenstadt. Schwerpunkte  der Tätigkeit des Anwalts sind die Rechtsbereiche Verkehrsrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Vertragsrecht und Versicherungsrecht. Hinzu kommen Inkasso-Mandate nebst Erwirkung von Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid mit anschließender Zwangsvollstreckung. Aufgrund der allgemein ausgerichteten Praxistätigkeit werden auch regelmäßig sozialrechtliche Mandate bearbeitet und vor dem Sozialgericht Dortmund und gelegentlich sogar vor dem Landessozialgericht in Essen vertreten.

Kurzberatungspauschale/Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe

Rechtsanwalt Sven Reissenberger bietet über die ansonsten üblichen Honorartatbestände eine Kurzberatung an.
Bei einer Kurzberatung prüft Rechtsanwalt Sven Reissenberger zum Bruttofestpreis von 50,00 € Ihre Ansprüche, Erfolgsaussichten und unterrichtet Sie bspw. über die bevorstehenden Kosten eines Rechtsstreits oder einer sonstigen anwaltlichen Tätigkeit sowie ggfs. über die Notwendigkeit einer darüber hinaus erforderlichen, weitergehenden Beratung, wenn der Sachverhalt zu komplex ist und im Rahmen der Kurzberatung nicht abschließend beurteilt werden kann.
Sie erfahren von Rechtsanwalt Sven Reissenberger, ob sich anwaltliche Hilfe überhaupt für Sie lohnt. Ist Rechtsanwalt Sven Reissenberger nach dem Gesetz verpflichtet, im Einzelfall eine höhere Gebühr zu erheben, bspw. weil die Kurzberatung vertieft werden muss, eine gutachterliche Ausarbeitung gewünscht oder erforderlich wird oder die Kurzberatung in eine anderweitige Tätigkeit übergeht, wird Rechtsanwalt Sven Reissenberger Sie zuvor selbstverständlich darauf hinweisen.

Darüber hinaus bearbeitet Rechtsanwalt Sven Reissenberger auch Mandate unter Inanspruchnahme von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. Gewinnen Sie einen ersten Eindruck bei einem Besuch unter www.reissenberger.com.