SZ-Rechtsanwälte - DIE SOZIALRECHTSKANZLEI - |
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Behrischstr. 29 01277 Dresden Telefon: 0351/8106245 FAX: 0351/8106246 Email: info@sz-rechtsanwaelte.de Webseite: www.sz-rechtsanwaelte.de |
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SZ-Rechtsanwälte Rufen Sie uns an unter: 03 51 / 810 62 45. Häufig braucht man im Sozialrecht einen Anwalt. Für Bürger mit geringem Einkommen und Vermögen gibt es die Beratungshilfe, wo der Staat die Anwaltskosten trägt. Die Beratungshilfe ist bei dem am Wohnsitz des Betroffenen gelegenen Amtsgericht (z. B. Amtsgericht Dresden, Berliner Str. 7-13, 01067 Dresden) auf der Rechtsantragsstelle zu beantragen. Bei der Beantragung sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse im amtlichen Formular einzutragen und zu belegen. Dazu sind insbesondere die Kontoauszüge des letzten Monats, die aktuelle Miethöhe und der aktuelle SGB-II-Bescheid vorzulegen. Bei Lebensversicherungen müssen die Rückkaufswerte (die meistens im Versicherungsschein angegeben sind) im Zeitpunkt der Antragstellung nachgewiesen werden. Besondere Belastungen, wie beispielsweise Kreditabzahlungen sollten auch angegeben werden. Möchten sich Betroffene z. B. wegen eines Widerspruchs gegen den aktuellen SGB-II-Bescheid beraten lassen, besteht ein Anspruch auf die Bewilligung von Beratungshilfe. Das Bundesverfassungsgericht - das höchste deutsche Gericht - hat mit Beschluss vom 11. Mai 2009 entschieden, dass Beratungshilfe auch bei Bescheiden des Jobcenters (früher: SGB II ARGE) erteilt werden muss. Bewilligt das Amtsgericht die Beratungshilfe, erteilt es einen Berechtigungsschein. Der Rechtsanwalt kann von seinen Mandanten nur eine Beratungsgebühr von 10 € verlangen. Sozialkanzleien bieten Ihnen für Ihren Eigenanteil auch Gutscheine an. Für die anwaltliche Vertretung vor Gericht kommt Prozesskostenhilfe (PKH) in Betracht, die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Auch hier müssen auf einem Formular die Einkommens- und Vermögensverhältnisse – wie bei der Beratungshilfe – dargestellt und mit den entsprechenden Kopien belegt werden. Die PKH wird bei Gericht beantragt, wo die Klage erhoben werden soll. Gern sind wir ihre Ansprechpartner in Fragen des Vertragsrechts, des Arbeits- und Sozialrechts, des Versicherungs- und Verkehrsrechts, des Familienrechts, des Medizin- und Arzthaftungsrechts sowie des Internetrechts. Rufen Sie in unserer Kanzlei an und lassen Sie sich einen Beratungstermin geben. Nur die möglichst frühzeitige rechtliche Beratung kann Ihnen die Risiken sowie die Vor- und Nachteile ihrer Handlungen umfassend erläutern und Sie so davor schützen, Fehler zu begehen. Haben Sie keine Angst vor unkalkulierbaren Anwaltsgebühren. In einer telefonischen Voranfrage erläutern wir Ihnen, welche Kosten Ihnen durch unsere Beauftragung entstehen bzw. unter welchen Voraussetzungen Sie Beratungs- oder Prozeßkostenhilfe erhalten. |
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