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Alt 28.04.2010, 14:56
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
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Hallo Anton,

Selbstbehalt für den Kindesunterhalt beträgt 900€.

Unterhaltspflichtiger ist der Partner bei dem die Kinder nicht wohnen.

Z.B.
durchschnittliches Netto der letzten 12 Mt.= 1150€

Kind 6 Jahre alt.

Kindesunterhalt lt. DT = 364€ - halbes Kindergeld= 272€ (Unterhalt).

1150-272€= 878€

da aber ein Selbstbehalt von 900€ dem Kind gegenüber besteht, muss
er nur 250€ bezahlen.

Ihm könnte aber eine zusätzliche Arbeit zu gemutet werden, um den
Mindestunterhalt leisten zu können.


lg
edy
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