Hallo Anton,
Selbstbehalt für den Kindesunterhalt beträgt 900€.
Unterhaltspflichtiger ist der Partner bei dem die Kinder nicht wohnen.
Z.B.
durchschnittliches Netto der letzten 12 Mt.= 1150€
Kind 6 Jahre alt.
Kindesunterhalt lt. DT = 364€ - halbes Kindergeld= 272€ (Unterhalt).
1150-272€= 878€
da aber ein Selbstbehalt von 900€ dem Kind gegenüber besteht, muss
er nur 250€ bezahlen.
Ihm könnte aber eine zusätzliche Arbeit zu gemutet werden, um den
Mindestunterhalt leisten zu können.
lg
edy |