Hallo TomStorm,
Es könnte durchaus Sinn machen erstmal Trennungsunterhalt zu
verlangen.
Verzichten kannst du auf alles, so lange du nicht irgendwelche Leistungen
von Ämtern in Anspruch nehmen musst,denn ab diesem Zeitpunkt wäre
die Abmachung nicht mehr gültig.
lg
edy |