Selbstbehalt gegenüber Eltern Hallo,
der Selbstbehalt beim Einkommen bzgl. des Elternunterhalts liegt bei 1400 Euro. Das wird wohl von allen Gerichten einheitlich so gesehen.
Beim Vermögen gibt es allerdings keine genaue Grenze. Alles Vermögen, was nicht für den eigenen Unterhalt oder die Altersvorsorge notwendig ist, dürfte für den Elternunterhalt verwendet werden müssen.
Gruss Lara |