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Alt 26.05.2010, 21:10
Tim Tim ist offline
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Standard Testament zur Absicherung des Lebensgefährten

Hallo,

ja, ein Testament anzufertigen ist der richtige weg, um den Partner der eheähnlichen Gemeinschaft nach dem Tod abzusichern.
Allerdings kann man die Kinder nicht ganz umgehen. Auch wenn man sie ausschließt, behalten sie das Recht auf den Pflichtteil.
Man kann aber auch ein Wohnrecht auf Lebenszeit für den Partner festlegen.

Gruss
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