Unterhalt bei Minijob und Kindergeld Hört sich so an, als ob die Rechtspflegerin in Österreich richtig gerechnet hat.
Einen Selbstbehalt hast du nicht, da du ja von deinem Mann unterhalten wirst. Wenn das tatsächlich so ist, wirst du die 100 Euro zahlen müssen.
Ob das rückwirkend geht, weiß ich nicht. Vielleicht nach österreichischem Recht.
Gesundheitsausgaben und Schulausgaben können u.U. gesondert zum regulären Unterhalt geltend gemacht werden. Also Kosten für einfache Bille, nicht für Kontaktlinsen, Schulausflug. Skiausrüstung ist ja wohl Luxux und Kinderzimmereinrichtung dürfte auch durch die laufenden Zahlungen abgedeckt sein.
I.d.R. ist das österreichische Recht dem deutschen ähnlich.
Gruss |