Hallo bobokaminsky,
Was zahlt denn der KV für die 2 Kinder die bei dir leben?
Zitat:
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Rückwirkend ab Februar 09 . Der Antrag wurde aber erst Oktober 09 gestellt .
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Ich würde sagen: zu zahlen wäre ab " in Verzug Setzung " d.h. ab Okt.09.
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Meine Anwältin ist selber ratlos
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Ist deine RA spezialisiert auf Familienrecht? Mich wundert diese Aussage.
lg
edy