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Alt 05.06.2010, 11:01
edy edy ist offline
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Hallo bobokaminsky,

Was zahlt denn der KV für die 2 Kinder die bei dir leben?

Zitat:
Rückwirkend ab Februar 09 . Der Antrag wurde aber erst Oktober 09 gestellt .
Ich würde sagen: zu zahlen wäre ab " in Verzug Setzung " d.h. ab Okt.09.

Zitat:
Meine Anwältin ist selber ratlos
Ist deine RA spezialisiert auf Familienrecht? Mich wundert diese Aussage.

lg
edy
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