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Alt 05.06.2010, 22:23
bobokaminsky bobokaminsky ist offline
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Och Danke , daß Du antwortest ,
also : bei mir wohnt nur die 16 jährige Tochter und der 2 jährige Sohn der jetzt aus zweiter Ehe ist . Es geht mir darum , daß die 14 jährige nicht Hunger leidet . Ich kenne das Gehalt des KV , das kommt natürlich nicht bei mir so an . Er rechnet sich arm . Ich kann einfach keinen Unterhalt zahlen . Die Anwältin ist auf Familienrecht spezialierst , hegt aber dann Zweifel , weil es Österreich ist , und kommt dann nicht weiter . Ich kann ja nur auf Prozeßkostenbeihilfe hoffen , wo aber nichts zu hören ist .
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