Hallo,
vielen Dank für die Info, beruhigt mich erst einmal.
Da ich mittlerweile wieder verheiratet bin, kann ich leider keine Unterhaltsansprüche mehr stellen. Mich interessiert nur sehr, ob er trotz bestehender notarieller Vereinbarung ab sofort Unterhaltung verlangen kann. Ich wurde vom Landratsamt schriftlich aufgefordert, mein Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vorzulegen, da mein Exmann nunmehr Unterhaltsansprüche geltend machen will. |