Kindesunterhalt kürzen Hallo,
der Kindesunterhalt berechnet sich im allgemeinen nach der Düsseldorfer Tabelle. Dies geht von zwei unterhaltsberechtigten Personen aus. Dein Ex ist sowohl den Kindern als auch der neuen Frau zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, wenn diese nicht berufstätig ist.
Wie hat er denn bisher gezahlt? Hat er exakt nach der Tabellenstufe gezahlt, in die er nach Einkommen und Alter der Kinder passt?
Wieviel will er jetzt zahlen? Wie hoch ist die Kürzung? Eine volle Tabellenstufe?
Allein wegen Krankheit der Ehefrau oder Darlehen kann der Kindesunterhalt keinesfalls gekürzt werden. Die Tabellenwerte sind immer zu zahlen. Evt. wenn man mehr als zwei Personen unterhaltspflichtig ist, kann eine Herabstufung um einen Tabellenwert erfolgen.
Gruss |