Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 18.09.2009, 11:33
Fachanwalt Familienrecht Fachanwalt Familienrecht ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.09.2009
Beiträge: 9
Standard Heirat in Deutschland mit einem Ausländer

Hallo Karin,

die Heirat eines Ausländers oder einer Ausländerin in Deutschland ist immer etwas komplizierter. Denn das Standesamt muss auch prüfen, ob der Ausländer auch nach dem Recht seines Heimatsstaates die Ehe eingehen kann, insbesondeere ob keine Ehehindernisse bestehen, er also nicht etwa schon in seinem Heimatland verheiratet ist. Deshalb verlangt es die Vorlage entsrechender Papiere. Diese bekommt man bei der Botschaft bzw. den Behörden des Heimatstaates des ausländischen Verlobten. Die dortigen Behörden werden prüfen, ob die Heirat nach ausländischem Recht zulässig ist. Diesen Nachweis legt man dann dem deutschen Standesamt vor.
Welche Unterlagen genau erforderlich ist, bekommt man vom Standesamt mitgeteilt.
Mit Zitat antworten