Heirat eines EU-Bürgers Hallo,
wenn dein Freund EU-Bürger ist, dann gilt die Freizügigkeit. Er kann sich aufhalten wo er will und auch Arbeiten. Die Arbeitserlaubnis wird kurzfristig erteilt werden. Ich glaube nicht, dass er da lange warten muss. Ist er mit dir verheiratet, so hat er mit dir zuammen auch Ansprüche auf Arbeitslosengeld II. Ihr bildet dann eine Bedarfsgemeinschaft.
Gruss
Hilli |