Sorgerechtsstreit Hallo wach,
vielen Dank für deine Antwort. Jetzt weiß ich nicht, ob ich das richtig verstanden habe: die Mutter kann also umziehen, wenn das Amtsgericht ihr das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen hat? Und zwar auch dann, wenn das noch nicht rechtskräftig ist, weil der Kindesvater Beschwerde beim OLG eingelegt hat?
Viele Grüße,
Ulli |