Lebenspartnerschaft Hallo,
die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft ist in dem Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) geregelt.
Die Begründung einer Lebenspartnerschaft ist setzt die nachfolgenden Punkte voraus:
die Erklärenden sind gleichen Geschlechts sind (§ 1 Abs.1 LPartG);
keiner der Erklärenden ist bereits eine noch bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft mit einem Dritten eingegangen (Monogamie, § 1 Abs. 3 Nr.1 LPartG)
die Partner sind nicht in gerader Linie verwandt oder keine voll- oder halbbürtigen Geschwistern (Inzest, § 1 Abs. 3 Nr. 2, 3 LPartG). |