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Alt 08.07.2010, 10:01
Anhaltinerin Anhaltinerin ist offline
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Hallo,
Zitat:
Sie können künftig wählen, in welchem Land und nach welchem Recht sie sich scheiden lassen wollen.
diese Regelung ist auch dringend notwendig.
Mein Lebenspartner, Deutscher, kämpft schon seit 5 Jahren um seine Scheidung (Noch-Frau Französin).
Lebensmittelpunkt Frankreich.
Französischer Anwalt, wenig Deutschkenntnisse.
Schwierige Verhandlungen.
Erwachsene Kinder, kein Haus, keine Probleme bei Aufteilung der Werte.
Einziges Problem: SIE will sich nicht scheiden lassen - auf Biegen und Brechen

In Deutschland wäre er schon längst geschieden.


Gruß
A.

Geändert von Anhaltinerin (08.07.2010 um 10:14 Uhr)
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