Hallo,
Zitat:
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Sie können künftig wählen, in welchem Land und nach welchem Recht sie sich scheiden lassen wollen.
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diese Regelung ist auch dringend notwendig.
Mein Lebenspartner, Deutscher, kämpft schon seit 5 Jahren um seine Scheidung (Noch-Frau Französin).
Lebensmittelpunkt Frankreich.
Französischer Anwalt, wenig Deutschkenntnisse.
Schwierige Verhandlungen.
Erwachsene Kinder, kein Haus, keine Probleme bei Aufteilung der Werte.
Einziges Problem: SIE will sich nicht scheiden lassen - auf Biegen und Brechen
In Deutschland wäre er schon längst geschieden.
Gruß
A.