Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 11.07.2010, 13:18
Justi-mietze Justi-mietze ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.07.2010
Ort: Leipzig
Beiträge: 29
Standard

Ich geh mal davon aus dass du die Verpflichtungen zahlst oder?
Kindesunterhalt schuldest du nicht weil sie bei dir wohnen, auch richtig oder?

ich weiss nicht genau wo du wohnst, daher hab ich einen erwerbstätigenbonus von 1/7 angesetzt!

Du hast einen Selbstbehalt von € 1000. Damit hätte die Frau einen Anspruch auf GROB 280,00 €.

Erwerbsobliegenheit in der Trennungszeit wohl nciht. Beim nachehelichen Unterhalt ist sich die Rechtsprechung noch uneins, aber bei einem 8 Jährigen Kind wohl vorerst auch nicht, aber da kann ein entsprechendes OLG auch die Erwerbsobliegenheit annehmen, aber beachte nur beim nachehelichen Unterhalt. Beim Trennungsunterhalt im ersten Jahr nicht, da die entsprechenden ehelichen Lebenverhältnisse doch noch so kurz zuvor bestanden dass nicht kurz nach der Trennung schon wie wild Manangerjobs angenommen werden müssen, nur damit die Frau ein ordentlichen eheangemessenes Auskommen hat. wo kommen wir denn da hin *Lach*

Du hast natürlich Ansprüche gegen die Mutter auf Kindesunterhalt. Beide kinder fallen in die zwei Altersstufe, aber den Kindesunterhalt kann nicht genau bestimmt werden, da dieser auch noch von anderen Faktoren abhängig ist, z.B. ob du in der Einkommensgruppe nicht auch hoch oder runter gestuft wirst. Aber dieser kann nicht mit dem Ehegattenunterhalt verrechnet werden.
Aber der Anwalt deines Vertrauens wird dir das sicher noch besser berechnen können, wie ich das jetzt in der Kürze der zeit konnte!
__________________
Bei weiteren Fragen stehe ich gern auch per PN zur Verfügung.

LG Justi



DEXTRA - Ihre "Rechte Hand" in Familiensachen.

http://www.kanzlei-familie.de
Mit Zitat antworten