Thema: Wohin wenden?
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Alt 24.09.2009, 10:28
Carolina Carolina ist offline
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Standard Kein Gemeinsames Sorgerecht bei nichtehelicher Gemeinschaft

Hallo,

du kannst selbst ein Schreiben verfassen, dass es dein Wunsch ist, dass der Vater das Sorgerecht bekommt, wenn dir etwas zustößt. Dieses Schreiben kannst du dem Vater aushändigen.

Es ist aber so, dass der Vater, wenn er ein Beziehung zum Kind hat, auch ohne dieses Schreiben das Sorgerecht bekommen würde, wenn er dies möchte.

Viele Grüße
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