Hallo reimann70,
Also, Unterhalt der gezahlt wurde gilt als verbraucht.
Kann der Unterhaltspflichtige keinen Unterhalt zahlen,so wird Unterhalt
vom Jugendamt bezahlt, welchen der Unterhaltspflichtige evtl.wieder an das
Jugendamt zurück zahlen muss.
Wenn der Vater keinen Unterhalt zahlen kann,dann setze dich mit der
Unterhaltskasse vom Jugendamt in Verbindung.
lg
edy |