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Alt 30.07.2010, 16:26
Lara Lara ist offline
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Standard Scheidung mit nur einem Anwalt

Hallo,

im Scheidungsverfahren herrscht Anwaltszwang. Will man sich also scheiden lassen, so muss man den Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt stellen lassen. Also immer der, der den Antrag auf Scheidung stellt, muss dies durch einen Anwalt tun lassen.
Der Antragsgegner, also der andere Ehegatte, muss sich nicht durch einen Anwalt vertreten lassen, wenn er keinen Antrag stellen will. Einen solchen Antrag wird man auch nur stellen, wenn man sich mit dem Antragsteller nicht einig ist. Herrscht also Einigkeit, so genügt ein Anwalt. Allerdings muss das immer der Anwalt des Antragstellers sein.

Wenn du also Antragsgegner bist, nützt das nichts, wenn dein Anwalt da ist. Dieser stellt ja keinen Antrag.

Viele Grüße
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