Auto in der Ehe und nach Scheidung bzw. Trennung Hallo,
das Thema Auto in der Ehe und nach der Trennung ist ja nicht soo einfach, wie dein Mann sich das vorstellt.
Ich geh mal davon aus, dass ihr den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft hattet und keine Gütertrennung. Dann wär das jetzt was anderes.
Wenn also die Ehepartner sich zusammen ein Auto kaufen, das für Zwecke der Ehe angeschafft wird, dann gehört das erst mal beiden und es kommt nicht darauf an, wer das Geld beschafft hat. Mann kann also nicht so ohne weiteres das Geld verlangen.
Soll es gerecht zugehen, so muss ein Zugewinnausgleich gemacht werden. Da geht allerdings erst mit der Scheidung.
Gruss |