Firma bei Zugewinn? Hallo,
auch die Firma gehört mit in den Zugewinn-Topf, es sei denn, es war in einem Ehevertrag was anderes geregelt. Es kommt also darauf an, ob die Firma an Wert gewann oder verlor während der Ehe.
Mieteinnahmen sind für den Zugewinnausgleich unerheblich. Es kommt auf den Vermögensstand im Zeitpunkt der Beantragung der Scheidung an, nich auf das Einkommen. |