Hausrat nach Trennung Hallo,
selbstverständlich darf die Noch-Ehefrau nicht Eigentum des Ehemannes wegwerfen. Die Eigentumsverhältnisse werden duch die Trennung nicht berührt. Andrerseits hat die Ehefrau u.U. das Recht, gewisse Sachen zu behalten, die sie für die Weiterführung des Haushalts braucht, vor allem, wenn sie Kinder hat, die bei ihr wohnen.
Allerdings muss sie, wenn sie dem Mann gehören, dafür u.U. eine Entschädigung zahlen.
Was der Mann aber in die Ehe mit gebracht hat, darf er jedoch grundsätzlich behalten.
Ist keine Einigung zu erzielen, so hilft nur der gang zum Anwalt. Die Sachen müssen im Klagewege von der Frau herausverlangt werden. Selbstjustiz kann nicht geübt werden, also nicht einfach vorbeifahren und Sachen gegen den Willen der Frau rausholen.
Gruss |