Kindesunterhalt bei Schulden Hallo,
so ganz ist die Forderung deines Vaters nicht zu verstehen. Was hat das Jugendamt mit dem Unterhalt zu tun, wenn du volljährig bist? Da kannst du nichts abändern lassen.
Ich verstehe aber auch nicht so ganz, wieso du glaubst, dass Schulden von deinem Vater mit der Volljährigkeit auf dich übergegangen sein könnten. Das ist sicher nicht so. Kinder haften nicht für die Schulden der Eltern, wenn sie volljährig geworden sind.
V.G. |