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Alt 13.08.2010, 09:07
Coldplay Coldplay ist offline
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Guten Morgen,

mir ist zwar kein ähnlicher fall bekannt, aber aus dem bauch heraus würde ich folgendes behaupten:

1) die beiderseitigen unterhaltspflichten sollten gegeneinander angerechnet werden. ich glaube nicht, dass dann forderungen der frau noch im raum stehen, da der mann aufgrund der beiden kinder auch einen weitaus höheren selbstbehalt hat.

2) unabhängig davon sollte der mann sowieso kindesunterhalt fordern.

3) sollte vielleicht endlich mal eine vernünftige scheidung in die wege geleitet werden. entweder trenne ich mich, oder ich lasse es bleiben.

4) die situation der frau schließt keineswegs auf eine unterhaltsbedürftigkeit. sie kann und sollte arbeiten gehen. wenn das geld nicht reicht, eben vollzeit - wie jeder vernünftige mensch der keine familiären verpflichtungen (mehr) hat. die neuen gesetze sollten dem mann hierbei recht geben!

viel erfolg!
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