Thema: Betreuer
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Alt 19.08.2009, 11:04
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Standard Betreuerbestellung

Hallo,

in erster Linie kann derjenige sich seinen Betreuer aussuchen, der unter Betreuung gestellt werden soll - vorausgesetzt, er ist geistig dazu noch in der Lage. Dem Wunsch des zu betreuenden muss das Amtsgericht entsprechen, es sei denn, der ausgewählte Betreuer wäre ungeeignet. Unegeignet ist in eurem Fall wohl jemand, bei dem eine Interessenkollision besteht. Wenn also z.B. eine Erbschaft vom Onkel zu erwarten ist, dann dürfte der Erbe wohl nicht als Betreuer in Frage kommen, da er vielleicht das Geld aufsparen und nicht für den Onkel verwenden will.

Du kannst aber ohne weiteres beim Amtsgericht vorsprechen und die familiäre Situation schildern.

Viele Grüße,

Heiko
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