Zugewinnausgleich - Vereinbarungen Hallo,
wenn ihr den Zugewinnausgleich ausgeschlossen habt, dann stehen deine Chancen schlecht. Es kommt jetzt darauf an, ob der Ausschluss wirksam ist. Hast du das Papier unterschrieben nachdem die Scheidung rechtskräftig war, dann stehen die Aktien schlecht. Hast du noch während der Ehe unterschrieben, sieht es besser aus, dann dann eine notarielle Beurkundung erforderlich ist.
Ob ein Anspruch auf Zugewinnausgleich besteht, hängt davon ab, ob tatsächlich ein Zugewinn erwirtschaftet wurde. Wenn also das Endvermögen des Mannes größer ist als das Anfangsvermögen zu Beginn der Ehe. Dann muss er die Hälfte des Zugewinns an die Frau zahlen, falls diese überhaupt keinen Zugewinn erzielt hast. Andernfalls die Hälfte des Überschusses, also des Teils, der den Zugewinn der Frau übersteigt.
Gruss
Caro |