Du wurdest per Gesetz dazu verpflichtet, seit nunmehr 15 jahren unterhalt an deine frau zu zahlen? also falls sie nicht erwerbsunfähig ist, hattest du anscheinend einen schlechten anwalt...
besser wäre natürlich außerdem gewesen, einen vernünftigen schnitt zu machen. aber das weisst du im nachhinein bestimmt alles selbst.
wichtig wäre, ihr vielleicht künftig mal die zähne zu zeigen. |