@ gast
wenn er neu verheiratet ist, wirkt sich dies doch sehr wohl auf den unterhalt aus, wenn er vorher unterhalt an die 16 jährige tochter strikt nach der düsseldorfer tabelle gezahlt hat!?
( und eine evtl. erwerbsunfähigkeit ist irrelevant, da sie gar nicht arbeiten gehen muss, sondern genausogut hausfrau sein kann. ) |