Zugewinn und Scheidung Hallo,
na, dann wird es mal Zeit, dass du dich um die Dinge kümmerst. Ich würd als erstes mal zur Bank gehen und mir die Kontostände geben lassen und mich darum kümmern, dass er nicht mehr ohne dich vom gemeinsamen Sparbuch abheben kann.
Außerdem würde ich, wenn er nicht kooperationsbereit ist, zum Anwalt gehen. Die Kosten hierfür wird er tragen müssen. Das fällt unter den Unterhalt. Oder du versuchst dir vom Amtsgericht einen Beratungsschein für den Anwalt ausstellen zu lassen. Das geht nur, wenn du lediglich ein sehr geringes Einkommen hast. |