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Alt 07.10.2009, 13:42
Peter Peter ist offline
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Standard Betreuerwechsel

Hi,

für die Betreuung und einen Betreuerwechsel ist das Familiengericht am Amtsgericht zuständig.
Man muss aber berücksichtigen, dass ein Betreuer kein Pfleger ist und er sich nur um die rechtlichen Belange der Person kümmern darf. Natürlich gehört auch ein persönlicher Kontakt dazu, aber zum Kaffeetrinken darf der gesetzliche Betreuer nicht kommen. Ein Besuch alle zwei bis drei Monate, wenn es nichts aussergewöhnliches gibt, ist durchaus ok!
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