neues Scheidungsrecht Hallo Irena,
also, wenn man als Eheleute keinen Ehevertrag abgeschlossen hat, so lebt man nicht in Gütergemeinschaft, sondern in Zugewinngemeinschaft. Gütergemeinschaft kann nur durch einen Ehevertrag vereinbart werden.
Die Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehepartner ist Stichtag für die Berechnung des Zugewinns. Also ab dem Tag, an dem das Familiengericht den Scheidungsantrag deines Rechtsanwalts deinem Mann zustellt.
Für denjenigen, der mehr erwirtschaftet als sein Partner, für den ist es besser, den Scheidungsantrag so früh wie möglich zu stellen.
Jeder der Ehegatten ist (das war aber schon immer so, nicht nur nach dem neuen Scheidungsrecht) auskunftspflichtig bzgl. seines Vermögens, wenn es um den Zugewinnausgleich geht.
Interessant wären auch noch Antworten auf folgende Fragen: Gibt es eigentlich sonst noch gemeinsame Aktivitäten bei euch, geht ihr zusammen noch ins Kino oder so? Hat dein Mann ein separates Zimmer bei dir? Macht er sich dort auch das Essen?
Viele Grüße erst einmal |