Einzelnen Beitrag anzeigen
  #8  
Alt 21.01.2011, 02:22
Anhaltinerin Anhaltinerin ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.07.2010
Beiträge: 9
Standard

Hallo,

ich bins mal wieder.
Wir haben jetzt erfahren, dass sich unser Anwalt seit Einreichung der Scheidung 2006 um nichts weiter gekümmert hat, außer einem stattgefundenen Versöhnungstermin 2007, in dem beide Ehepartner die Versöhnung ablehnten.
Danach hat er nix weiter getan, als meinen Lebensgefährten zu vertrösten, weitere Termine haben nicht stattgefunden, obwohl er das immer versichert hat.
Auf Nachfragen hat er sich stets rausgeredet.
Jetzt endlich haben wir eine andere (neue) junge engagierte Anwältin gefunden, die sowohl in Deutschland als auch in Frankreich praktzieren kann; sie hat die Sache übernommen und uns aufgeklärt, dass der Anwalt sich 2 Jahre lang nur um seine eigene Karriere gekümmert hat (Aufstieg in eine Rechtsanwaltskammer oder so ähnlich).
Außerdem hat er uns falsch beraten bei einer Unterhaltssache, die dadurch verloren ging - was er selbst zugegeben hat.

Können wir Ansprüche gegen diesen gewissenlosen Kerl erheben?


Mit Gruß,
Anhaltinerin
Mit Zitat antworten