Hallo Irene,
der Zugewinn wird bei jedem Partner ermittelt indem man vom Endvermögen das Anfangsvermögen abzieht. Die Differenz bei beiden Partnern ist dann zur Hälfte auszugleichen. Ist ein Betrieb odere Unternehmen vorhanden, so ist auch das ein Vermögenswert und ist zu bewerten. Sämtliche finanziellen Werte sind grds. zu bewerten. Jeder Partner hat einen Auskunftsanspruch über
Anfangsvermögen und Endvermögen. Die Auskunft, die man erteilen muss, muss man u.U. auch eidesstattlich versichern.
Ich sehe nicht, wie du daran vorbeikommen kannst, deinen Mann an einem möglichen Gewinn deines Unternehmens zu beteiligen.
So wie ich es sehe, seit ihr auch noch nicht mal richtig getrennt. Da wird es bis zur Scheidung wohl auch noch etwas dauern und dein Zugewinn kann sich noch weiter vergrößern und dass, was du auszugleichen hast, auch.
Viele Grüsse,
Lara