Zitat:
Zitat von Anhaltinerin Jetzt endlich haben wir eine andere (neue) junge engagierte Anwältin gefunden, die sowohl in Deutschland als auch in Frankreich praktzieren kann; sie hat die Sache übernommen und uns aufgeklärt, dass der Anwalt sich 2 Jahre lang nur um seine eigene Karriere gekümmert hat (Aufstieg in eine Rechtsanwaltskammer oder so ähnlich).
Außerdem hat er uns falsch beraten bei einer Unterhaltssache, die dadurch verloren ging - was er selbst zugegeben hat.
Können wir Ansprüche gegen diesen gewissenlosen Kerl erheben? |
hallo anhaltinerin,
die beantwortung zu regressmöglichkeiten gegen einen früheren anwalt, sollte dir eure neue anwältin doch am besten beantworten können, oder?
dies hat ja nichts mehr mit familienrecht (scheidung, unterhalt, etc.) im eigentlichen sinne zu tun. von daher würde ich diese frage lieber an meinen anwalt richten, bevor ich hier von hobbyjuristen falsch informiert werde.