Hallo,
Beratungshilfe kann man beim örtlichen Amtsgericht beantragen. Zuständig ist der Rechtspfleger. Man kann allerdings auch zu einem Rechtsanwalt gehen und von diesem den Antrag auf
Beratungshilfe stellen lassen. Dann steht man allerdings etwas dumm da, wenn der Antrag abglehnt wird. Denn dann sind schon Rechtsanwaltskosten entstanden, die man selber tragen muss. Besser also, man geht direkt zum Amtsgericht und bringt Nachweise über Einkommen und Vermögen mit.