Dauer des Zusammenlebens bei Lebenspartnerschaft Hallo,
das Gesetz macht da keine Vorgaben. Es ist das gleiche wie mit der Ehe. Man kann auch schon am gleichen Tag heiraten, an dem man sich kennen gelernt hat. So ist das auch mit der Lebenspartnerschaft unter gleichgeschlechtlichen.
Voraussetzung ist aber Volljährigkeit.
Gruss
Vero |