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Alt 16.10.2009, 17:07
Uwe Uwe ist offline
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Registriert seit: 16.09.2009
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Standard Betreuer zu Unrecht bestellt

Hallo,

wird bei bestehender Betreuung versehentlich ein weitere Betreuer bestellt, so ist diese Bestellung durch das Betreuungsgericht erst einmal wirksam, formalrechtlich. Das Amtsgericht muss diese Betreuung aber wieder aufheben, da keine Betreuungsbedürftigkeit besteht, wenn bereits ein Betreuer bestellt ist.

Gruss,

Uwe
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