Hi Mirja,
also es wird das Anfangsvermögen vom Endvermögen abgezogen. Bei beiden Partnern. Dann wird daraus die Differenz ermittelt, und die ist auszugleichen, von demjenigen, der den größeren Vermögenszuwachs während der Ehe hatte.
Das ist an sich einfach. Problematisch ist, was alles zum Anfangsvermögen und Endvermögen hinzugerechnet wird. Seit neustem kann auch ein negatives Anfangsvermögen, also Schulden, berücksichtigt werden.
Eine Erbschaft hingegen wird nicht in das Endvermögen hineingerechnet.
Lies mal genauer nach:
Zugewinnausgleich.