Hallo,
die
Düsseldorfer Tabelle gilt im Grundsatz auch, wenn der unterhaltsverpflichtete Vater im Ausland lebt, das Kind aber in Deutschland. Die Tabelle ist ja so abgefasst, dass sie dem Kind den familiären Standard in Deuschland sichern soll. Verdient der Vater im Ausland nun viel mehr, so sind Abschläge von der Tabelle vorzunehmen, insbesondere, wenn der Vater im Ausland viel höhere Lebensunterhaltskosten hat, als in Deutschland.