Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 25.10.2009, 11:11
Tim Tim ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 16.10.2009
Beiträge: 62
Standard Düsseldorfer Tabelle bei Auslandsbezug

Hallo,

die Düsseldorfer Tabelle gilt im Grundsatz auch, wenn der unterhaltsverpflichtete Vater im Ausland lebt, das Kind aber in Deutschland. Die Tabelle ist ja so abgefasst, dass sie dem Kind den familiären Standard in Deuschland sichern soll. Verdient der Vater im Ausland nun viel mehr, so sind Abschläge von der Tabelle vorzunehmen, insbesondere, wenn der Vater im Ausland viel höhere Lebensunterhaltskosten hat, als in Deutschland.
Mit Zitat antworten