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Alt 27.10.2009, 11:22
Dirk Dirk ist offline
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Standard Gerichtskosten bei Scheidung

Hallo,

die Gerichtskosten bei der Scheidung werden geteilt, d.h. auch derjenige, der lediglich dem Antrag auf Scheidung zustimmt, muss sich an den Kosten beteiligen. Die Anwaltskosten hingegen muss derjenige zahlen, der den Anwalt beauftragt hat.

Gruss
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