wem steht die Ehewohnung bei trennung zu? Hi,
im Streitfall wird, wenn Kinder vorhanden sind, immer dem die Kinder betreuendem Elternteil die bisherige Ehewohnung zugewiesen. Es kommt dabei nicht auf die Eigentumsverhältnisse an.
Als Mutter, die die Kinder betreute, muss man sich also nicht sorgen, dass man ohne Wohnung dasteht.
Ich denke, der Vater wird aber auch nicht wollen, dass seine Kinder ohne Wohnung dastehen und aus der gewohnten Umgebung gerissen werden. |