Auswahl des Betreuers Hallo,
das Gericht wählt den Betreuer aus. Es muss dabei die Wünsche des Betreuten berücksichtigen. Will der nun seinen Neffen zu seinem Betreuer bestellt haben, so muss dies auch erfolgen. Ausnahme: der vom Betreuten ausgewählte Betreuer ist ungeeignet, etwa nicht in der Lage, das Amt auszüben, weil die angelegenheiten zu kompliziert sind, oder weil eine Interessenkollision besteht.
Man müsste also klären, inwieweit der Betreue sich den Verwandten wünscht und ob dann keine Probleme auftreten können.
Viele Grüße |