Vormundschaft nicht für Volljährige Hallo Elke,
für Volljährige gibt es keine Vormundschaft mehr. Das ist abgeschaft worden und durch die gesetzliche Betreuung ersetzt worden. Minderjährige können aber weiter unter einer Vormundschaft stehen. Eine Entmündigung gibt es auch nicht mehr, denn das war ja mit der Vormundschaft verknüpft. Umgangssprachlich hat sich aber Vormundschaft und Entmündigung gehalten.
Bei einer Betreuung kann ein sog. Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden - vom Amtsgericht. Dann kann der Betreute nur noch mit Einwilligung seines Betreuers handeln. Das kommt dann einer ehemaligen Entmündigung nahe.
Gruss
Volker |