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Alt 30.10.2009, 11:59
Tim Tim ist offline
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Standard Kindesunterhalt, wenn Kind nicht bei den Eltern wohnt

Hallo Taya,

also der Kindesunterhalt steht dem Kind zu. Das Kind wird durch den Sorgebrechtigten vertreten. Wenn es sich um ein nichteheliches Kind handelt, ist grds. die Mutter allein sorgeberechtigt, es sei denn, es wurde eine Sorgerechtsvereinbarung vor dem Notar oder Jugendamt geschlossen; dann hätte auch der Vater das (gemeinsame) Sorgerecht. Das scheint in dem von dir geschildertem Fall nicht so zu sein.
Ist das nicht der Fall, muss der Unterhalt also an die Mutter gezahlt werden. Die Mutter, wenn sie das Kind nicht betreut, ist aber auch unterhaltspflichtig, wenn sie eigenes Einkommen hat. Die Höhe des vom jeweiligen Unterhaltsverpflichteten zu zahlenden Unterhaltsbeitrag richtet sich nach dem Verhältnis der Einkommen. Beispiel: Verdient Vater 1500 Euro, Mutter 500 Euro, so muss Vater 2/3 und Mutter 1/3 des Unterhalts zahlen.
Das Kindergeld kann sich der Vater zur einen Hälfte, die Mutter zur anderen Hälfte auf ihre Unterhaltszahlung anrechnen lassen.

Soweit erstmal.

Viele Grüße
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