Absicherung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft Hallo,
die Frage der Absicherung für das Alter, oder für den Fall des Todes des Verdieners stellt sich in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft immer wieder. Eine Witwenrente oder Unterhaltsansprüche bekommt und hat der Partner kraft Gesetz in der nichtehelichen Gemeinschaft nicht. Also müssen vertragliche Regelungen her. Lebensversicherung und vertragliche Unterhaltsverpflichtung sind ein Weg, um den nichtverdienenden Partner abzusichern. Man sollte sich hier von einem Anwalt oder Notar beraten lassen.
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