Thema: Verlobung
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Alt 26.12.2011, 13:31
Gecko Gecko ist offline
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hallo

falls das thema noch aktuell ist und dich interessiert, habe ich hier eine gute zusammenstellung gefunden: Verlobung: Welches sind meine Rechte und Pflichten? | Recht-Finanzen

du hast schon recht, dass es auf den ersten blick keinen sinn ergibt eine verlobung als rechtsinstitut aufrecht zu erhalten, wenn nicht auf eingehung der ehe geklagt werden kann. aber wie alexandra ganz richtig geschrieben hat ist es für die rückforderung von geschenken von bedeutung.

viel spaß beim lesen =)
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