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Alt 20.08.2009, 11:55
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Standard Düsseldorfer Tabelle

Hi Claudi,

du bist aber neugierig.....

Also: Die Düsseldorfer Tabelle gibt die durch die wirtschaftliche Situation Deutschlands wiedergegebene Bedarfssituation der Kinder wieder. Die Düsseldorfer Tabelle wird nicht allein durch das OLG Düsseldorf festgelegt oder geschrieben, sondern die dortige Festsetzung erfolgt durch das Bundesministerium der Justiz in Zusammenarbeit mit den Familiensenaten sämtlicher Oberlandesgerichte in Deutschland. Ins Leben gerufen wurde sie vom Oberlandesgericht Düsseldorf. Deshalb ergibt sich der Name der Düsseldorfer Tabelle aus dem Umstand, dass es zunächst die familienrechtlichen Senate des Oberlandesgerichts Düsseldorf waren, die eine tabellarische Darstellung des Bedarfs von Kindern erarbeiteten. Der zugrunde liegende Gedanke war, dass das Maß des Unterhalts sich nach der Lebensstellung des Kindes richten muss.

Ein minderjähriges Kind hat allerdings noch keine eigene Lebensstellung, sondern leitet sie von den Eltern ab. Daher erklären sich auch die häufig vorkommenden Formulierungen der Teilhabe am Einkommen der Eltern.
Das Maß des Unterhalts für ein minderjähriges Kind richtet sich gem § 1606 BGB ausschließlich nach den Einkommensverhältnissen des barunterhaltspflichtigen Elternteils.
Zur Ermittlung des Bedarfs nimmt man nun die Düsseldorfer Tabelle für minderjährige und privilegierte volljährige Kinder (Kinder in der allgemeinen Schulausbildung).

Gruss,

Karsten
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