Hallo,
also ich kann die Meinungen hier, das FamG. würde mal eben so das ABR allein auf die KM übertragen, nur weil diese zu ihrem neuen Freund ziehen will, nicht nachvollziehen.
Das 8 jährige Kind hat am bisherigen Wohnort soziale Bindungen, die Schule, vielleicht Oma und Opa. Da stimmt das FamG nicht mal eben so zu, das Kind dort herauszunehmen.
Wenn der KV die Bereuung des Kindes leisten kann, hätte er beste Chancen das ABG übertragen zu bekommen. Und dann bleibt das Kind beim KV.
Warum zieht nicht der neue Freund der TS zur Freundin mit KInd? Warum zieht nicht die KM allen zu ihrém neuen Freund und nimmt die Rolle des Umgangselternteiles ein?
LG chico |